Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotografie lebendig

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotoabzüge auf Papier, Bilder in digitaler Form, usw.).

Urheberrecht

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

  2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt (anders bei Business-Shootings).

  3. Die Übertragung von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

  4. Die privaten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung der Fotografin das Lichtbild zu verändern.
  6. Bei der Verwendung der Fotos in sozialen Medien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen.
  7. Die Fotografin ist bei schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers berechtigt, die von ihr erstellten Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.

Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

  2. Rechnungen sind per Überweisung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

Haftung

  1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  2. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabors ihrer Wahl zu beauftragen.
  3. Die Fotos dürfen zur Auswahl und für den Download der digitalen Dateien in ein Online-Portal hochgeladen werden. Dabei dürfen die Lichtbilder nur für den Auftraggeber einsehbar sein. Über das Online-Portal entscheidet die Fotografin.
  4. Die Versendung von Fotoabzügen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  5. Werden Kinder fotografiert, obliegt die Aufsichtspflicht während des gesamten Shootings den Eltern oder, sollte innerhalb von Einrichtungen wie z.B. Schulen oder Kindergärten fotografiert werden, dem Betreuungspersonal.

Abnahme der Lichtbilder

  1. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Fotografin zu melden. Danach gelten die Fotos als mangelfrei angenommen.
  2. Retuschen in Form von Veränderungen des Aussehens erfolgen nicht.
  3. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fertigstellung der Lichtbilder Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Weitere Farbvarianten der Lichtbilder werden nur gegen Aufpreis bereitgestellt.
  5. Die Rohdateien (RAW-Dateien) der Lichtbilder bleiben im Eigentum der Fotografin und werden nicht mit ausgehändigt.

Leistungsstörung

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers dürfen gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Fotografin.
  2. 
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
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